Unser Beitrag zu Ihrer Arbeitssicherheit

Risikoanalysen nach FMEA oder HAZOP:

Wir führen zusammen mit Ihren Experten für Ihre Prozesse und/oder Installationen Risikoanalysen nach FMEA (failure mode and evaluation analysis) oder nach HAZOP (hazardous and operational analysis) durch. Diese methodischen Vorgehensweisen bereiten wir vor, leiten sie und werten sie aus. Das Ergebnis dieser Maßnahmen: Sie erkennen detailliert das Risikopotential Ihrer Prozesse und Einrichtungen können Ihre Ressourcen gezielt auf die Eliminierung der wesentlichen Schwachstellen richten.

Gefährdungsbeurteilungen:

Mit der Liberalisierung des Arbeitsschutzes sind eine Vielzahl detaillierter Unfallverhütungsvorschriften der BG zurückgenommen worden. An deren Stelle trat die Forderung nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber. Den gesetzlichen Rahmen dafür bieten u. a. die Betriebssicherheits-VO, die Gefahrstoff-VO oder die Biostoff-VO.

Hierbei muss der Arbeitgeber oder eine von ihm nach § 7 ArbSchG beauftragte und befähigte Person grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Der Arbeitgeber soll sich von Experten, insbesondere einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Betriebsarzt, unterstützen lassen.

Wir bieten diese Leistungen nicht nur für von MMI geplante Projekte, sondern allen Unternehmern an, die auf diese Art ihren Verpflichtungen des Arbeitsschutzgesetzes nachkommen wollen. Seit über 10 Jahren leisten wir für große und kleine Unternehmen alle externen Dienstleistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Fordern Sie unsere Beratung an; wir helfen Ihnen gerne.

Arbeitssicherheit aus MMI-Sicht

Martin Mayer ist von der BG Chemie ausgebildeter Ingenieur für Arbeitssicherheit und verfügt über eine zehnjährige Berufspraxis in diesem Aufgabengebiet. Das von ihm betreute, international tätige pharmazeutische Unternehmen kann in dieser Zeit auf Rekordergebnisse an unfallfreien Tagen, sinkenden BG-Beiträgen und unfallbedingten Ausfallzeiten zurückblicken.

Aber auch in unserer Fabrik- und Prozessplanung hat die Sicherheit neben der Funktionalität und GMP-Konformität die allerhöchste Priorität, denn nur sichere Prozesse sind gute Prozesse. Hier gibt es keine Kompromisse!

Arbeitssicherheit im Allgemeinen

Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit. Sie ist damit Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetz, das Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fordert.

Das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zählt zu den unverzichtbaren Unterstützungsprozessen eines Unternehmens, in erster Linie aus humanen Gründen, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht: Unfälle und berufsbedingte Krankheiten kosten sowohl die Unternehmen als auch die Gesellschaft viel Geld. Empirische Befunde weisen darauf hin, dass Mängel bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz häufig gleichzeitig mit Mängeln in der Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu beobachten sind, also auf Probleme der betrieblichen Organisation und Führung schließen lassen (z. B. Schliephacke 2008).

Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter (betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter, bis herauf zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat) Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, kann persönlich straf- und zivilrechtlich belangt werden. (Quelle: Wikipedia)