Kosmetik

Die Umsetzung der neuen EG-Kosmetikverordnung 1223/2009 rückt näher. Alle kosmetischen Produkte, die sich ab 13. Juli 2013 im Markt befinden, müssen der neuen Verordnung entsprechen.

Kosmetikhersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Produkte gemäß den Regeln der „Guten Herstellpraxis“ (GMP) zu produzieren. Diese Forderung wurde bereits in der 6. Änderungsrichtlinie der EG-Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG niedergeschrieben. Die Einhaltung der Kosmetik-GMP-Empfehlungen stellt sicher, dass kosmetische Mittel in gleichbleibend guter Qualität und nach definiertem Qualitätsstandard hergestellt und geprüft werden. Die nachfolgend aufgeführten Anforderungen gelten daher auch für Kosmetikbetriebe.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen.

Welche Anforderungen sind zu beachten?

Die nachfolgend aufgeführten GMP-Abschnitte regeln die Anforderungen an Hersteller kosmetischer Produkte:

  • Qualitätssicherungssystem
  • Personal
  • Räumlichkeiten und Ausrüstung
  • Dokumentation
  • Produktion
  • Qualitätskontrolle
  • Auftragsherstellung
  • Beanstandungen und Produktrückruf
  • Selbstinspektion

Kosmetische Produkte unter Reinraum-Billiglösungen herzustellen ist ein höchst riskantes Spiel. Um einen Reinraum richtig zu planen, zu bauen und zu betreiben sind folgende Aspekte professionell zu bearbeiten:

  • Produktanforderungen
  • Anforderungen des Herstellungsprozesses
  • Definition der Reinheitsklassen und der nach GMP dafür zutreffenden Anforderungen und Akzeptanzgrenzen
  • Prozesseinrichtungen
  • Arbeitsorganisation
  • Reinraumlayout und -ausstattung
  • Reinraummedien und -energien
  • Personal
  • Einsatz- und Hilfsstoffe

Gehen Sie als Hersteller kosmetischer Produkte keine Risiken ein. Wir sind gerne für Sie da und stehen Ihnen mit unserem Rundum-Sorglos-Paket für all Ihre Fragen zur Verfügung.